Leistungen der Hochschule Ruhr West
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- Leika-Schlüssel
- 99061039013000
- Leistungsbezeichnung
- Bewerbung um ein Studium an einer Hochschule - Informationserteilung
- Leistungsbezeichnung2
- Studienberatung in Anspruch nehmen
- Begriffe im Kontext
- Einschreibung, Bewerbung, Immatrikulation, Unterlagen, Studium, Studiengänge, Studienwunsch
- Kurztext
- Um in Deutschland ein Studium anzutreten, ist in der Regel eine vorherige Bewerbung nötig. An der Hochschule Ruhr West wird das Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz vollständig online abgebildet. Hierfür steht den Studieninteressierten das Online-Bewerbungsportal zur Verfügung.
- Volltext
- An der Hochschule Ruhr West wird das Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz vollständig online abgebildet. Hierfür steht den Studieninteressierten das Online-Bewerbungsportal zur Verfügung. In allen zulassungsfreien Studiengängen sowie zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ausschließlich die Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal abzugeben. Sollten Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang interessieren, ist ebenfalls eine Registrierung im Portal von Hochschulstart notwendig. Die dort zur Verfügung gestellte BID und BAN wird für die Bewerbungsabgabe im Bewerbungsportal der Hochschule Ruhr West benötigt. Zu Anfang der Bewerbungsphase steht zunächst die Entscheidung für einen Studiengang im Mittelpunkt. Auf der Homepage der HRW können Sie stets das aktuelle Studienangebot und die Zulassungsbedingungen der einzelnen Studiengänge einsehen. Gerne steht Ihnen auch unsere Studienberatung bei der Entscheidung zur Seite. Im Anschluss erstellen Sie sich über unser Bewerbungsportal einen Account und nutzen diesen, um sich auf den gewünschten Studiengang zu bewerben. Sie werden durch verschiedene Bewerbungsabschnitte hindurchgeführt, in denen Sie zum Beispiel folgende Angaben machen: Datum und Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, Angaben zu Vorstudienzeiten, Angaben zu Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang u.a. Die Informationseingabe ist hierbei intuitiv möglich. Nach Eingabe aller relevanten Daten schicken Sie Ihre Bewerbung ab und erwarten eine Rückmeldung von uns.
- Rechtsgrundlage
- Hochschulgesetz NRW § 58a - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/
- Erforderliche Unterlagen
- Bei vorhanden Vorstudienzeiten: ggf. Unterlagen zum endgültig nicht bestandenen Vorstudium, ggf. Unterlagen zu einem bereits abgeschlossenen Erststudium, ggf. Unterlagen über anzurechnende hochschulische Vorleistungen. Bei beruflicher Qualifikation: Unterlagen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung. Unterlagen über Berufserfahrung. Bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang: Unterlagen zu dem absolvierten Erststudium. Bei einer ausländischen Staatsangehörigkeit: ggf. Nachweis über ein Deutschzertifikat. Bei einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung: Zeugnis aus dem Ausland inkl. deutscher oder englischer Übersetzung.
- Voraussetzungen
- Für Bachelorstudiengänge: Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland oder adäquate Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland. Für Masterstudiengänge: ein abgeschlossenes Erststudium, welches die Zulassungsbedingungen für den gewünschten Masterstudiengang erfüllt.
- Kosten
- Für eine Bewerbung an der Hochschule Ruhr West entstehen keine Kosten. Erst nach Zulassung sind die Semestergebühren, entsprechend der Angaben im Zulassungsbescheid, für eine erfolgreiche Immatrikulation zu entrichten.
- Verfahrensablauf
- Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal der Hochschule ggf. in Kombination mit dem Bewerbungsportal von Hochschulstart. Im Anschluss Mitteilung über den Ausgang der Bewerbung.
- Bearbeitungsdauer
- Zulassungsfreie Studiengänge: Entscheidung ca. 1 Woche nach abschicken der Bewerbung Zulassungsbeschränkte Studiengänge: Entscheidung ca. 2 Wochen nach jeweiligem Bewerbungsfristende.
- Fristen
- Sommersemester: 01.12 bis 15.02 - Wintersemester 01.05. - 15.09
- Formulare
- Bewerbungsformular in Online-Bewerbungsportal: https://campusnet.hs-ruhrwest.de/ ggf. Registrierung auf Hochschulstart: https://dosv.hochschulstart.de/bewerber/
- Weiterführende Informationen
- https://campusnet.hs-ruhrwest.de/
- URL
- https://campusnet.hs-ruhrwest.de/
- URL-Info
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium/beratung-und-betreuung/zentrale-studienberatung/
- Leika-Schlüssel
- 99061039221000
- Leistungsbezeichnung
- Bewerbung um ein Studium an einer Hochschule - Entscheidung
- Leistungsbezeichnung2
- Bewerbung um ein Studium
- Begriffe im Kontext
- Einschreibung, Bewerbung, Immatrikulation, Unterlagen, Studium, Studiengänge, Studienwunsch
- Kurztext
- Um in Deutschland ein Studium anzutreten, ist in der Regel eine vorherige Bewerbung nötig. An der Hochschule Ruhr West wird das Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz vollständig online abgebildet. Hierfür steht den Studieninteressierten das Online-Bewerbungsportal zur Verfügung.
- Volltext
- Eine Entscheidung über den Bewerbungsausgang erhalten Sie bei zulassungsfreien Studiengängen spätestens nach einer Woche nach Abschicken der Bewerbung. Über zulassungsbeschränkte Studiengänge wird ca. 2 Wochen nach Bewerbungsfristende entschieden. Die Bewerbungsfristen können Sie hier einsehen. Sollten Sie einen Studienplatz erhalten, werden Sie darüber per E-Mail informiert. Im Anschluss erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid, der alle weiteren Informationen über die anstehende Immatrikulation enthält.
- Rechtsgrundlage
- Hochschulgesetz NRW § 58a - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/
- Erforderliche Unterlagen
- Bei vorhanden Vorstudienzeiten: ggf. Unterlagen zum endgültig nicht bestandenen Vorstudium, ggf. Unterlagen zu einem bereits abgeschlossenen Erststudium, ggf. Unterlagen über anzurechnende hochschulische Vorleistungen. Bei beruflicher Qualifikation: Unterlagen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung. Unterlagen über Berufserfahrung. Bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang: Unterlagen zu dem absolvierten Erststudium. Bei einer ausländischen Staatsangehörigkeit: ggf. Nachweis über ein Deutschzertifikat. Bei einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung: Zeugnis aus dem Ausland inkl. deutscher oder englischer Übersetzung.
- Voraussetzungen
- Für Bachelorstudiengänge: Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland oder adäquate Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland. Für Masterstudiengänge: ein abgeschlossenes Erststudium, welches die Zulassungsbedingungen für den gewünschten Masterstudiengang erfüllt.
- Kosten
- Für eine Bewerbung an der Hochschule Ruhr West entstehen keine Kosten. Erst nach Zulassung sind die Semestergebühren, entsprechend der Angaben im Zulassungsbescheid, für eine erfolgreiche Immatrikulation zu entrichten.
- Verfahrensablauf
- Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal der Hochschule ggf. in Kombination mit dem Bewerbungsportal von Hochschulstart. Im Anschluss Mitteilung über den Ausgang der Bewerbung.
- Bearbeitungsdauer
- Zulassungsfreie Studiengänge: Entscheidung ca. 1 Woche nach abschicken der Bewerbung Zulassungsbeschränkte Studiengänge: Entscheidung ca. 2 Wochen nach jeweiligem Bewerbungsfristende.
- Fristen
- Sommersemester: 01.12 bis 15.02 - Wintersemester 01.05. - 15.10
- Formulare
- Bewerbungsformular in Online-Bewerbungsportal: https://campusnet.hs-ruhrwest.de/ ggf. Registrierung auf Hochschulstart: https://dosv.hochschulstart.de/bewerber/
- Weiterführende Informationen
- https://campusnet.hs-ruhrwest.de/
- URL
- https://campusnet.hs-ruhrwest.de/
- URL-Info
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium/beratung-und-betreuung/zentrale-studienberatung/
- Leika-Schlüssel
- 99061034080000
- Leistungsbezeichnung
- Nachteilsausgleich Gewährung
- Leistungsbezeichnung2
- Einen Nachteilsausgleich für die Zulassung beantragen
- Begriffe im Kontext
- Ausgleich von Nachteilen, Härtefallantrag, Krankheit, direkte Zulassung zum Studium
- Kurztext
- Um besondere Härten und Nachteile auszugleichen, können beeinträchtigte Studienbewerber:innen in vielen Bewerbungsverfahren einen Härtefallantrag oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit stellen.
- Volltext
- Die in der Härtequote zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an Bewerber:innen vergeben, für die die Ablehnung des Zulassungsantrags eine "außergewöhnliche Härte" darstellen würde. Die Anerkennung eines Härtefallantrags führt ohne Berücksichtigung von Leistung oder Wartezeit zur sofortigen Zulassung vor allen anderen Bewerber:innen. Wichtig: Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Studieninteressierten die allgemeinen und besonderen Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang erfüllen. Die Härtequote in den Zulassungsverfahren örtlich zulassungsbeschränkter Studiengänge ist nicht einheitlich festgelegt und variiert aktuell zwischen zwei und fünf Prozent. Die aktuelle Quote der HRW können Sie der Einschreibungsordnung entnehmen. Die Definitionen von außergewöhnlicher Härte auf Landes- und Hochschulebene orientieren sich meist an der Vergabeverordnung von "hochschulstart.de" (vormals ZVS): "Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern."
- Rechtsgrundlage
- - Vergabeverordnung NRW §10 - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/
- Erforderliche Unterlagen
- Fachärztliches Gutachten: Die Härtefallgründe sind durch ein fachärztliches Gutachten nachzuweisen, das zu den aufgeführten Gründen hinreichend Stellung nimmt. Es soll für medizinische Laien nachvollziehbare Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf, Behandlungsmöglichkeiten der Beeinträchtigung und eine Prognose über deren weiteren Verlauf enthalten. Zusätzliche Nachweise: Da jeder Einzelfall anders gelagert ist, sollten Bewerber:innen prüfen, ob sie über zusätzliche Nachweise verfügen (insbesondere Schwerbehindertenausweise oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes). Eine (Schwer-) Behinderung kann das fachärztliche Gutachten ergänzen und die Begründung für eine sofortige Zulassung unterstützen. Der Nachweis einer (Schwer-) Behinderung allein reicht für die Anerkennung als Härtefall aber nicht aus.
- Voraussetzungen
- Es liegt eine außergewöhnliche Härte vor, diese kann sich ergeben aus: 1. Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung 2. Beschränkungen in der Berufswahl oder der Berufsausübung, die nur die Wahl bestimmter Berufsfelder erlauben oder die Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs erfordern, wobei in der Regel das angestrebte Studium eine erfolgreiche berufliche Eingliederung erwarten lassen muss und eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit unzumutbar erschwert oder nicht möglich ist. 3. Sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich, wobei diese Begründung nur in Verbindung mit anderen Begründungen möglich ist.
- Kosten
- Es fallen keine Gebühren an.
- Verfahrensablauf
- In einem Antrag auf Zulassung nach den Härtefallrichtlinien, der zusammen mit der Bewerbung im Bewerbungsportal zu stellen ist, muss die besondere Ausnahmesituation ausführlich und schlüssig begründet und mit den entsprechenden Nachweisen belegt werden. Die Rangfolge der Bewerber:innen wird nach dem Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
- Bearbeitungsdauer
- Nach Abschicken der Bewerbung bis zu 14 Tagen.
- Fristen
- Sommersemester: 01.12 bis 15.02 - Wintersemester 01.05. - 15.09
- Formulare
- Härtefallantragsformular in Online-Bewerbungsportal: https://campusnet.hs-ruhrwest.de/
- Weiterführende Informationen
- https://campusnet.hs-ruhrwest.de/
- URL
- https://campusnet.hs-ruhrwest.de/
- URL-Info
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium/bewerbung-und-einschreibung/
- Teaser
- Ein Härtefallantrag im Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge kann gem. §15 Vergabeverordnung NRW gestellt werden. Die über die Härtequote zu vergebenen Studienplätze sind Bewerber*innen vorbehalten, für die eine Ablehnung des Zulassungsantrags eine "außergewöhnliche Härte" darstellen würde. Es müssen besondere soziale oder familiäre Gründe vorliegen, die eine sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erforderlich machen.
- Leika-Schlüssel
- 99061021007000
- Leistungsbezeichnung
- Antrag auf Notenverbesserung Zulassung
- Leistungsbezeichnung2
- Antrag auf Notenverbesserung bei der Zulassung
- Begriffe im Kontext
- Verbesserung, Durchschnittsnote, Hochschulzugang, Studium
- Kurztext
- Bewerber:innen können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen."
- Volltext
- Die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden zum Teil nach Leistung vergeben. Dabei ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung von Bedeutung. Bewerber:innen können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen." Falls Studieninteressierte Auswirkungen beeinträchtigungsbedingter Umstände auf die Durchschnittsnote belegen können, nehmen sie mit der ("korrigierten") besseren Durchschnittsnote am Vergabeverfahren teil.
- Rechtsgrundlage
- - Vergabeverordnung NRW §10 - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/"
- Erforderliche Unterlagen
- Beeinträchtigungsbedingte Umstände, wie beispielsweise ein längerer Krankenhausaufenthalt, allein reichen nicht aus, um eine Verbesserung von Durchschnittsnote oder Wartezeit zu veranlassen. Entscheidend ist, wie sich diese Umstände in der Schulzeit auf die Durchschnittsnote oder den Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung ausgewirkt haben. - Nachweis der beeinträchtigungsbedingten Umständen: Die beeinträchtigungsbezogenen Umstände können durch ein fachärztliches Gutachten, den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes und andere unterstützender Belege nachgewiesen werden. - Zusätzliche Nachweise zur "Verbesserung" der Durchschnittsnote: Der Zusammenhang zwischen beeinträchtigungsbedingten Umständen und einem schulischen "Leistungsabfall" muss durch Kopien der Schulzeugnisse und zusätzlich durch ein Schulgutachten (nicht einzelner Lehrpersonen) belegt werden. Alle Unterlagen, auf die sich das Schulgutachten stützt, sind beizulegen. (Informationen zum Schulgutachten über "hochschulstart.de") Wichtig: Die Erstellung eines Schulgutachtens ist zeitaufwändig, da jeder Fachlehrer einzeln die relevante Notenschwankung angeben muss. Wichtig: Die Erstellung eines Schulgutachtens ist zeitaufwändig, da jeder Fachlehrer einzeln die relevante Notenschwankung angeben muss.
- Voraussetzungen
- Gründe für die Verbesserung der Durchschnittsnote können sein: - Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht, bei einem Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote nur die letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung. - Grad der Behinderung von 50 oder höher (= Schwerbehinderung) - Längere schwere Behinderung oder Krankheit, soweit nicht bereits durch die beiden vorgenannten Gründe erfasst, oder andere vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände.
- Kosten
- Es fallen keine Gebühren an.
- Verfahrensablauf
- In einem Antrag auf Notenverbesserung, der zusammen mit der Bewerbung im Bewerbungsportal zu stellen ist, muss die besondere Ausnahmesituation ausführlich und schlüssig begründet und mit den entsprechenden Nachweisen belegt werden. Denken Sie daran, die erforderlichen Nachweise (Schulgutachten) frühzeitig zu beantragen.
- Bearbeitungsdauer
- Nach Abschicken der Bewerbung bis zu 14 Tagen.
- Fristen
- Sommersemester: 01.12 bis 15.02 - Wintersemester 01.05. - 15.09
- Formulare
- Härtefallantragsformular in Online-Bewerbungsportal: https://campusnet.hs-ruhrwest.de/
- Weiterführende Informationen
- https://campusnet.hs-ruhrwest.de/
- URL
- https://campusnet.hs-ruhrwest.de/
- URL-Info
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium/bewerbung-und-einschreibung/
- Teaser
- Ein:e Bewerber:in, die:der nachweist, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert gewesen zu sein, einen für die Berücksichtigung bei der Auswahl nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung besseren Wert zu erreichen, wird auf Antrag mit dem nachgewiesenen Wert an der Vergabe der Studienplätze beteiligt.
- Leika-Schlüssel
- 99061023221000
- Leistungsbezeichnung
- Anrechnung und Anerkennung von Studienleistungen Entscheidung
- Leistungsbezeichnung2
- Studienleistungen anrechnen/anerkennen
- Begriffe im Kontext
- höheres Fachsemester, Anerkennung von Modulen, Anrechenbarkeit
- Kurztext
- Bei einem Wechsel von einer deutschen oder ausländischen Hochschule ist es möglich, sich die erbrachten Studienleistungen anerkennen/anrechnen zu lassen.
- Volltext
- Wenn Sie ein Studium an einer (anderen) Hochschule aufnehmen oder fortsetzen möchten, können Sie Ihre bisherigen hochschulisch erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung im Rahmen einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester stellen oder Sie können sich einzelne Leistungen nach der Immatrikulation Leistungen zur Anerkennung beantragen, an der Sie das Studium aufnehmen oder fortsetzen wollen. Eine Anerkennung/Anrechnung der Leistungen durch die Hochschule erfolgt aber nur dann, wenn die erworbenen Kompetenzen sich nicht wesentlich von denen unterscheiden, die im zukünftigen Studiums erworben werden sollen. Höheres Fachsemester: Entscheidend für die Einschreibung in ein höheres Fachsemester sind die Anzahl und inhaltliche Zusammensetzung der bisher erbrachten Studienleistungen. Die Beantragung erfolgt im Zuge des Bewerbungsverfahrens. Als Faustregel gilt hierbei, dass mindestens 45 ECTS anerkannt werden müssen, um eine Einschreibung in das zweite Fachsemester vornehmen zu können. Dass bedeutet, je mehr Credits angerechnet werden, desto höher das Fachsemester, in das eine Einschreibung erfolgen kann. Anerkennung von Leistungen: Es ist möglich, sich Studienleistungen einer deutschen oder ausländischen Hochschule sowie bei einem Studiengangwechsel innerhalb der HRW anerkennen zu lassen, sofern deren Inhalte wesentlich mit den entsprechenden HRW Modulen übereinstimmen. Sie sind verpflichtet, der HRW alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, woraus sich ergibt, dass zwischen den einzelnen Studienleistungen kein wesentlicher Unterschied besteht, wie z.B. externes / internes Modulhandbuch, Leistungsnachweis etc. Innerhalb eines Bachelorstudiengangs können max. 150 Credits anerkannt werden. Bei Masterstudiengängen liegt die Obergrenze bei 60 Credits.
- Rechtsgrundlage
- - Hochschulzugangsgesetz NRW § 63a - Prüfungsordnungen der jeweiligen Bachelor-/Masterstudiengänge: https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/
- Erforderliche Unterlagen
- externer Notenspiegel, externes Modulhandbuch, interne Prüfungsordnung sowie das interne Modulhandbuch der HRW
- Voraussetzungen
- Nachweise über interne oder externe erbrachte Leistungen
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Höheres Fachsemester: Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal der Hochschule mit zusätzlicher Angabe der anzuerkennenden Module. Anerkennung von Leistungen / Studienzeiten: Der Antrag wird über das HRW Portal gestellt ("Antrag auf Anerkennung von Leistungen"). Geben Sie an, welches Modul des vorherigen Studienganges auf welches HRW Modul anerkannt werden soll. Um die Vergleichbarkeit der entsprechenden Module vorab zu prüfen, empfiehlt sich ein Blick in das aktuelle Modulhandbuch des HRW Studienganges, welches im HRW Portal zur Verfügung steht. Da Sie verpflichtet sind, alle Unterlagen vorzulegen, die eine Prüfung Ihres Antrages möglich machen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Notenspiegel und die jeweiligen Auszüge des Modulhandbuchs des vorherigen Studienganges hochzuladen sowie Angaben hinsichtlich der anzuerkennenden Module zu machen. Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt und abgeschickt haben, wird auf Basis Ihrer Zuordnungen geprüft, ob es bereits in der Vergangenheit einen vergleichbaren Anerkennungsfall (Präzedenzfall) gab. Liegt ein Präzedenzfall vor, wird die positive oder negative Entscheidung übernommen. Bei noch nie geprüften Leistungen werden die Fachprüfer*innen um Entscheidung gebeten. Für die Beurteilung wird die Modulbeschreibung der beantragten Leistung mit der Modulbeschreibung der HRW verglichen. Ggf. fordern die Fachprüfer*innen weitere Unterlagen an. Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen Bescheid über die Anerkennung von Leistungen. Hierin wird Ihnen mitgeteilt, welche Leistungen anerkannt werden und welche nicht. Im Falle der Positiventscheidung wird die Leistung eingetragen und verbucht. Auf der Leistungsübersicht und dem Zeugnis werden anerkannte Leistungen gekennzeichnet.
- Bearbeitungsdauer
- mindestens 6 Wochen
- Fristen
- Höheres Fachsemester - Sommersemester: ab dem 01.12 Wintersemester ab dem 01.05 Anerkennung von Leistungen - Antrag ist nicht an Fristen gebunden, kann aber nur einmal pro Semester gestellt werden.
- Formulare
- Bewerbungsverfahren sowie Antrag auf Anerkennung von Leistungen im internen HRW-Portal
- Weiterführende Informationen
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium-lehre/beratung-und-betreuung/studien-und-pruefungsamt/
- URL
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium-lehre/beratung-und-betreuung/studien-und-pruefungsamt/
- URL-Info
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium-lehre/beratung-und-betreuung/studien-und-pruefungsamt/
- Leika-Schlüssel
- 99061031007000
- Leistungsbezeichnung
- Gasthörerschaft Zulassung
- Leistungsbezeichnung2
- Als Gasthörer oder Gasthörerin zugelassen werden
- Begriffe im Kontext
- Einschreibung, Zulassung, Gast, Kursteilnahme
- Kurztext
- Besuch einzelner Lehrveranstaltungen als Gast an der Hochschule ohne die Möglichkeit ein Studium zu absolvieren oder Prüfungen abzulegen
- Volltext
- Eine Gasthörerschaft ermöglicht es allen Interessierten die Veranstaltungen an der Hochschule Ruhr West lediglich zu besuchen, ohne eine Prüfung abzulegen. Eine Gasthörerschaft ist prinzipiell in allen Studiengängen möglich, sofern Kapazitäten in den einzelnen Lehrveranstaltungen für die Aufnahme weiterer Teilnehmer:innen vorhanden sind. Die Einschreibung ist nicht an einen formalen Bildungsabschluss gebunden. Gasthörer:innen erhalten keinen Studierendenstatus. Der Antrag auf eine Gasthörerschaft ist schriftlich zu stellen und mit einem Gasthörerschaftsbeitrag versehen.
- Rechtsgrundlage
- - Hochschulgesetz NRW §52 - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/
- Erforderliche Unterlagen
- Antrag, Foto für den Gasthörer:innen-Ausweis
- Kosten
- Gebühren in Höhe von ca. 300 € pro Semester
- Verfahrensablauf
- An einer Gasthörerschaft interessierte Bewerber:innen müssen einen Antrag stellen, in dem neben den persönlichen Angaben auch konkret die gewünschten Lehrveranstaltungen genannt werden. Nach Einreichung des Antrags wird nach dem Ende der Modulbelegungsfrist (i.d.R. zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn) geprüft, ob in diesen Lehrveranstaltungen noch Kapazitäten vorhanden sind. Bei einem positiven Ergebnis erfolgt die Zulassung.
- Bearbeitungsdauer
- 4 Wochen
- Fristen
- Sommersemester: 15.03. Wintersemester: 15.09.
- Formulare
- https://campusnet.hs-ruhrwest.de/
- Weiterführende Informationen
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium-lehre/bewerbung-und-einschreibung/gasthoererschaft/
- URL
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium-lehre/bewerbung-und-einschreibung/gasthoererschaft/
- URL-Info
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium-lehre/bewerbung-und-einschreibung/gasthoererschaft/
- Leika-Schlüssel
- 99061003022000
- Leistungsbezeichnung
- Immatrikulation Bescheinigung
- Leistungsbezeichnung2
- Sich einschreiben
- Begriffe im Kontext
- Einschreibung, Bewerbung, Immatrikulation, Unterlagen, Studium, Studieneinstieg, Studienbeginn
- Kurztext
- Nach erfolgreicher Bewerbung wird die Immatrikulation in einen Studiengang vorgenommen.
- Volltext
- Nachdem Ihre Bewerbung erfolgreich war, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Diesem können Sie alle Informationen zu dem anschließenden Prozess für die Immatrikulation (= Einschreibung) entnehmen. Für eine erfolgreiche Einschreibung ist es notwendig, dass Sie den Online-Immatrikulationsassistenten in unserem Bewerbungsportal nutzen. Über diesen laden Sie alle relevanten Unterlagen hoch. Hierzu gehören unter anderem: - Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur oder Fachhochschulreife) - Foto für Ihren Studierendenausweis - Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages - ggf. Dokumente zu einem vorhandenen Erststudium (z.B. Exmatrikulationsbescheinigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung) Alle Unterlagen, die in Ihrem speziellen Fall einzureichen sind, entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Hier finden Sie auch die Zahlungsdaten für die Überweisung und die Gesamtsumme des Semesterbeitrags. Wurden alle notwendigen Unterlagen über den Online-Immatrikulationsassistenten hochgeladen, kann der Immatrikulationsbogen abgeschickt werden. Im Anschluss werden Ihre Unterlagen geprüft. Sollten Unterlagen fehlen oder unvollständig sein, informieren wir Sie darüber per E-Mail und stellen Ihnen den Immatrikulationsbogen erneut zur Bearbeitung zur Verfügung. Sollten alle Unterlagen vollständig vorliegen, werden Sie immatrikuliert. Hierüber erhalten Sie erneut eine E-Mail, in der Informationen über die Registrierung für das HRW-Portal zu finden sind. Das HRW-Portal ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme an Ihrem Studium. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen, können Ihren Stundenplan einsehen und sich zu Modulen- und Veranstaltungen anmelden. Nach erfolgter Einschreibung steht Ihnen hier außerdem Ihre Immatrikulationsbescheinigung zum Download zur Verfügung.
- Rechtsgrundlage
- - Hochschulzugangsgesetz NRW §48 - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/ - Beitragsordnung der Studierendenschaft (Amtliche Bekanntmachung 25/2013): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/
- Erforderliche Unterlagen
- Hochschulzugangsberechtigung, Krankenkassenbescheinigung, Personalausweis, Überweisungsbeleg, Foto für Studierendenausweis, Annahmeerklärung, ggf. Studienverlauf, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Exmatrikulationsbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule, Abschlussunterlagen des Erststudiums
- Voraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung und/oder abgeschlossenes Erststudium, ggf. Vorpraktikum, je nach Studienangebot ggf. weitere formale Voraussetzungen
- Kosten
- Semestergebühren (Mobilitätsbeitrag, AStA-Beitrag, Studierendenwerkbeitrag)
- Verfahrensablauf
- Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal der Hochschule ggf. in Kombination mit dem Bewerbungsportal von Hochschulstart. Nach erhaltener Zulassung Upload der nachzuweisenden Unterlagen über den Online-Immatrikulationsassistenten. Nach Einschreibung Registrierung für das HRW-Portal.
- Bearbeitungsdauer
- Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge nach jeweiligem Fristablauf, für zulassungsfreie Studiengänge Erhalt der Zulassung innerhalb von 2-3 Werktagen, Immatrikulation nach vollständigem Abschicken der Unterlagen (ebenfalls online) nach ca. 2 Wochen.
- Fristen
- Sommersemester: 01.12 bis 15.02 Wintersemester 01.05. - 15.09
- Formulare
- Bewerbungsformular in Online-Bewerbungsportal, Immatrikulationsassistent in Online-Bewerbungsportal
- Weiterführende Informationen
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium/bewerbung-und-einschreibung/ und https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium/bewerbung-und-einschreibung/bewerbungs-faq/ https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium/studienfinanzierung/
- URL
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium/bewerbung-und-einschreibung/
- URL-Info
- https://campusnet.hs-ruhrwest.de/
- Teaser
- Gegründet im Jahr 2009, zählt die HRW mit den Standorten in Mülheim an der Ruhr und Bottrop heute über 6.000 Studierende. Im Herzen der Metropole Ruhr zeichnet sie sich vor allem durch die familiäre Atmosphäre, die Nähe zu den Lehrenden, die Vielfältigkeit ihrer Beschäftigten, Studierenden und die offene Hochschulkultur aus. Das Studienangebot umfasst zurzeit 22 Bachelor- und neun Masterstudiengänge aus den Bereichen Informatik, Ingenieurwissenschaften, Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft. Neben der Lehre bildet die anwendungsorientierte Forschung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine tragende Säule der Hochschule. Zwei Leitgedanken werden an der HRW verfolgt: 1) Junge Menschen bekommen an der HRW Bildung in einer hochqualifizierten Ausbildung. 2) HRW Studierende werden vor Ende des Studiums von der Wirtschaft nachgefragt.
- Leika-Schlüssel
- 99061017013000
- Leistungsbezeichnung
- Studiengebühr
- Leistungsbezeichnung2
- Studiengebührenfreiheit
- Begriffe im Kontext
- Studienkosten / Rückmeldung / Immatrikulationsgebühr / Semestergebühr / Gebühr / Beitrag /Kosten / Studienfinanzierung / Studium / Finanzierung
- Volltext
- An der Hochschule Ruhr West müssen Sie regulär für Ihr Studium keine Studiengebühren zahlen. Für spezielle Studienangebote (z.B. Weiterbildungs- und Verbundstudiengänge) fallen neben dem Semesterbeitrag Gebühren an, die aufgrund der Studienangebote oder des Hörerstatus fällig werden. Zusätzliche Gebühren können sein: - Verwaltungsgebühren für Gast- und kleine Zweithörerschaft - Materialgebühren für einzelne Verbund-Studiengänge - Weiterbildungsgebühren für den MBA Studiengang *Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe an staatlichen Hochschulen, die Studierende vor jedem Semester zu entrichten hat. Die Gebühr ist vor Studienaufnahme und jedes Semester in Form der Rückmeldung zu überweisen.
- Rechtsgrundlage
- - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/ - Beitragsordnung der Studierendenschaft (Amtliche Bekanntmachung 25/2013): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/ - Änderung Beitragsordnung Studierendenwerk (Amtliche Bekanntmachung 16/2021): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/ - Beitrags- und Gebührenordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA Global (Amtliche Bekanntmachung 19/2021): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/
- Erforderliche Unterlagen
- Zahlung des Semesterbeitrages zzgl. Gebühr durch die/den Studierende:n.
- Voraussetzungen
- Bankkonto und Zulassung oder aktives Studium an der HRW
- Kosten
- Für ein Studium fällt je Semester ein Beitrag an. Über die Höhe des Semesterbeitrag werden Studienanfänger:innen und Studierenden per Bescheinigung (Zulassungsbescheid oder Gebührenbescheid) informiert.
- Verfahrensablauf
- Um die Studienaufnahme und Fortführung des Studiums zu signalisieren, ist die ordnungsgemäß Zahlung des Semesterbeitrag innerhalb der Frist zu tätigen. Alle Beiträge und zugehörigen Daten (u.a. Bankverbindung, Verwendungszweck) werden im Online-Portal der Hochschule Ruhr West als PDF-Datei zum Download bereitgestellt. - Bei der Immatrikulation im Zulassungsbescheid im Einschreibeportal. - Bei der semesterweisen Rückmeldung im Gebührenbescheid im Studierendenportal. Sobald die vollständige Zahlung verbucht ist, erhalten Studierende ihre Studienbescheinigung im Online-Portal als PDF-Datei zum Download.
- Bearbeitungsdauer
- Bereitstellung der Studienbescheinigung nach ca. 1-2 Tagen nach ordnungsgemäßen Zahlungseingang
- Fristen
- Bei der Immatrikulation: 14 Tage innerhalb des Immatrikulationszeitraums. Bei der Rückmeldung: jedes Wintersemester: 15.06. - 10.08. und jedes Sommersemester: 01.12. - 05.02. (fällt das Enddatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt als Datum der letzte Werktag davor)
- Formulare
- Online-Formulare im HRW-internen Portal: https://portal.hs-ruhrwest.de/studium/SitePages/Bescheinigungen.aspx
- Weiterführende Informationen
- https://portal.hs-ruhrwest.de/studium/HRWiki/Semesterbeitrag.aspx https://portal.hs-ruhrwest.de/studium/HRWiki/R%C3%BCckmeldung.aspx
- URL
- https://bewerbung.hs-ruhrwest.de
- URL-Info
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium/studienfinanzierung/
- Teaser
- Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe an staatlichen Hochschulen, die jede:r Student:in vor jedem Semester zu entrichten hat. Die Gebühr ist vor Studienaufnahme und jedes Semester in Form der Rückmeldung zu überweisen.
- Leika-Schlüssel
- 99061040013000
- Leistungsbezeichnung
- Semesterbeitrag
- Leistungsbezeichnung2
- Den Semesterbeitrag zahlen
- Begriffe im Kontext
- Studienkosten / Rückmeldung / Immatrikulationsgebühr
- Volltext
- Studierende müssen für jedes Studiensemester einen Semesterbeitrag zahlen. Die Zahlung des Semesterbeitrags ist erforderlich, damit Sie sich erfolgreich für das nächste Semester zurückmelden können. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus: - Sozialbeitrag an das Studierendenwerk (u.a. für den Betrieb von Mensen, Cafeterien, Wohnheimen und Beratungsstellen, wie für das BAföG) - Mobilitätsbeitrag/ Semesterticket für den ÖPNV (VRR- sowie NRW-Ticket) - Beitrag an den Allgemeinen Studierendenausschuss der Hochschule - ggf. Verwaltungs- und Materialgebühren für einzelne Verbund-Studiengänge oder Studienstatus.
- Rechtsgrundlage
- - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/ - Beitragsordnung der Studierendenschaft (Amtliche Bekanntmachung 25/2013): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/ - Änderung Beitragsordnung Studierendenwerk (Amtliche Bekanntmachung 16/2021): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/ - Beitrags- und Gebührenordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA Global (Amtliche Bekanntmachung 19/2021): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/
- Erforderliche Unterlagen
- Zahlungsnachweis des Semesterbeitrages durch die/den Studierende:n.
- Voraussetzungen
- Bankkonto
- Verfahrensablauf
- Um die Studienaufnahme und Fortführung des Studiums zu signalisieren, ist die ordnungsgemäß Zahlung des Semesterbeitrag innerhalb der Frist zu tätigen. Alle Beiträge und zugehörigen Daten (u.a. Bankverbindung, Verwendungszweck) werden im Online-Portal der Hochschule Ruhr West als PDF-Datei zum Download bereitgestellt. - Bei der Immatrikulation im Zulassungsbescheid im Einschreibeportal. - Bei der semesterweisen Rückmeldung im Gebührenbescheid im Studierendenportal. Sobald die vollständige Zahlung verbucht ist, erhalten Studierende ihre Studienbescheinigung im Online-Portal als PDF-Datei zum Download.
- Bearbeitungsdauer
- Bereitstellung der Studienbescheinigung nach ca. 1-2 Tagen nach ordnungsgemäßen Zahlungseingang
- Fristen
- Bei der Immatrikulation: 14 Tage innerhalb des Immatrikulationszeitraums. Bei der Rückmeldung: jedes Wintersemester: 15.06. - 10.08. und jedes Sommersemester: 01.12. - 05.02. (fällt das Enddatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt als Datum der letzte Werktag davor)
- Weiterführende Informationen
- https://portal.hs-ruhrwest.de/studium/HRWiki/Semesterbeitrag.aspx https://portal.hs-ruhrwest.de/studium/HRWiki/R%C3%BCckmeldung.aspx
- URL
- https://bewerbung.hs-ruhrwest.de
- URL-Info
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/fileadmin/user_upload/04_Die_HRW/Amtliche_Bekanntmachungen/Amtliche_Bekanntmachungen_Pruefungsordnungen/2013_Amtliche_Bekanntmachung/2013_alle/25-2013_HRW_AmtlB_Beitragsordnung-Studis.pdf
- Teaser
- Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe an staatlichen Hochschulen, die jede:r Student:in vor jedem Semester zu entrichten hat. Die Gebühr ist vor Studienaufnahme und jedes Semester in Form der Rückmeldung zu überweisen.
- Leika-Schlüssel
- 99061001116000
- Leistungsbezeichnung
- Unterbrechung des Studiums / Beurlaubung
- Leistungsbezeichnung2
- Antrag auf Unterbrechung des Studiums
- Begriffe im Kontext
- Beurlaubung
- Kurztext
- Eine Unterbrechung des Studiums ohne Exmatrikulation ist ab dem zweiten Fachsemester in Form einer Beurlaubung möglich. Die Beurlaubung erfolgt auf Antrag des Studierenden und bei nachgewiesenem wichtigen Grund.
- Volltext
- Studierende können, anstatt sich zurückzumelden, auf Antrag beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird. Eine Beurlaubung ist nur möglich, sofern die oder der Studierende durch einen der unten genannten (s. Voraussetzungen) Beurlaubungsgründe mindestens für die Hälfte des Semesters an der Erbringung von Studienleistungen bzw. am Besuch von Lehrveranstaltungen gehindert ist. Die Beurlaubung erfolgt für die Dauer eines Semesters und ist innerhalb der festgesetzten Rückmeldefrist zu beantragen. Die Änderung einer Rückmeldung in eine Beurlaubung ist ausschließlich nur bis zum Vorlesungsbeginn des betreffenden Semesters möglich; eine Änderung der Beurlaubung in eine Rückmeldung ist bis zum Ende der Vorlesungszeit des betreffenden Semesters möglich. Der Semesterbeitrag reduziert sich durch die Beurlaubung entsprechend. Eine Beurlaubung für mehr als ein Semester ist nur zulässig, wenn ein Beurlaubungsgrund für jedes weitere Semester während der Rückmeldefrist unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen erneut geltend gemacht wird. Während der Beurlaubung von mehr als sechs Monaten ruhen die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten. Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist nicht zulässig.
- Rechtsgrundlage
- - Hochschulgesetz NRW § 48 HG - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/
- Erforderliche Unterlagen
- Ihrem Antrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise für den Grund der Unterbrechung beilegen.
- Voraussetzungen
- Beurlaubungsgründe sind u.a. Krankheit, Auslandsstudium, Schwangerschaft, Pflege von Angehörigen, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Wehrdienst, Forschungsvorhaben im Interesse der Hochschule. Der/ Die Student/in muss durch den angegebenen Grund mindestens für die Hälfte des Semesters verhindert sein. Eine Beurlaubung muss für jedes Semester neu beantragt werden.
- Kosten
- Es fallen keine Gebühren an.
- Verfahrensablauf
- Der Antrag muss über das HRW Portal gestellt werden. Über die Genehmigung des Urlaubssemesters erhalten Sie eine Bestätigung.
- Bearbeitungsdauer
- 5 Werktage
- Fristen
- Der Antrag muss innerhalb der festgesetzten Rückmeldefrist jeweils für das folgende Semester beantragt werden.
- Formulare
- Online Antrag im HRW Portal
- Weiterführende Informationen
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium-lehre/beratung-und-betreuung/studien-und-pruefungsamt/
- URL
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium-lehre/beratung-und-betreuung/studien-und-pruefungsamt/
- URL-Info
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium-lehre/beratung-und-betreuung/studien-und-pruefungsamt/
- Leika-Schlüssel
- 99061002022000
- Leistungsbezeichnung
- Exmatrikulation Bescheinigung
- Leistungsbezeichnung2
- Das Studium beenden
- Begriffe im Kontext
- Beendigung des Studiums, Verlassen der Hochschule
- Kurztext
- Die Exmatrikulation kann auf eigenen Wunsch oder auf Basis von gesetzlichen Gründen von Amts wegen erfolgen. Durch die Exmatrikulation wird der Studierendenstatus an der jeweiligen Hochschule aufgehoben.
- Volltext
- (1) Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn a) sie dies über das Formular im Campus-Management-System beantragen; b) die Einschreibung durch Zwang, arglistige Täuschung oder eine Straftat herbeigeführt wurde; c) sie in dem Studiengang eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben; d) der Bescheid über die Zuweisung eines Studienplatzes während des Vergabeverfahrens von der zuständigen Stelle für die Zuweisung zurückgenommen worden ist. (2) Nach Aushändigung des Zeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung des Studiengangs sind Studierende zum Ende des laufenden Semesters zu exmatrikulieren, soweit nicht eine weitere Hochschulausbildung das Weiterbestehen der Einschreibung erfordert. (3) Studierende sollen exmatrikuliert werden, wenn a) nach der Einschreibung Tatsachen bekannt werden und noch fortbestehen oder eintreten, die zur Versagung der Einschreibung hätten führen müssen oder die zur Versagung der Einschreibung hätten führen können; b) sie das Studium nicht aufnehmen oder sich nicht zurückmelden, ohne beurlaubt worden zu sein, c) die Entrichtung der zu zahlenden Gebühren und Beiträge, ggf. in der gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 reduzierten Höhe, trotz Mahnung und Fristsetzung mit Androhung der Exmatrikulation nicht erfolgt, d) die oder der Studierende die Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Sozialgesetzbuch gegenüber der zuständigen Krankenkasse nicht nachweist, e) der Wohn- oder Aufenthaltsort der oder des Studierenden nicht ermittelt werden kann, f) ein Fall des § 63 Abs. 5 Satz 6 HG gegeben ist, g) die oder der Studierende ihren oder seinen Anspruch auf Teilnahme an einer nach der Prüfungsordnung erforderlichen Prüfung verloren hat. Durch eine Exmatrikulation wird Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule beendet. Die Exmatrikulation erfolgt auf Ihren Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse. Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann die Exmatrikulation auch mit sofortiger Wirkung erfolgen.
- Rechtsgrundlage
- - Hochschulgesetz §51 - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/
- Erforderliche Unterlagen
- Für die Exmatrikulation sind keine Unterlagen erforderlich. Die Willenserklärung erfolgt über den Online Antrag. Nach der Exmatrikulation erhalten Sie: Exmatrikulationsbescheinigung / Bescheinigung für die Rentenversicherung / Bescheinigung nach § 9 BAföG / Bescheinigung für die Krankenkasse
- Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen für die Exmatrikulation auf eigenen Wunsch. Bei der Exmatrikulation vom Amts wegen, ergibt sich die Voraussetzung aus dem jeweiligen Grund.
- Kosten
- Es fallen keine Gebühren an.
- Verfahrensablauf
- Sie stellen im HRW Portal einen Online Antrag. Nach Eingang des Antrags bearbeitet das Studien- und Prüfungsamt den Vorgang und führt die Exmatrikulation im Campus Management System durch und erstellt die Exmatrikulationsunterlagen. Der exmatrikulierte Studierende hat nach der Exmatrikulation sechs Wochen Zeit die Unterlagen online abzurufen. Nach Ablauf der sechs Wochen wird das Benutzerkonto deaktiviert.
- Bearbeitungsdauer
- 5 Werktage
- Fristen
- Eine Exmatrikulation ist jederzeit möglich.
- Weiterführende Informationen
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium-lehre/beratung-und-betreuung/studien-und-pruefungsamt/
- URL
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium-lehre/beratung-und-betreuung/studien-und-pruefungsamt/
- URL-Info
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium-lehre/beratung-und-betreuung/studien-und-pruefungsamt/
- Teaser
- Eine Exmatrikulation (Beendigung des Studiums) ist jederzeit möglich und kann bequem online im internen HRW Portal über einen Antrag erfolgen. Daneben gibt es Gründe warum die Hochschule eine Exmatrikulation von Amts wegen vornehmen kann.
- Leika-Schlüssel
- 99061037032000
- Leistungsbezeichnung
- Hochschulabschlussdokumente Erstellung
- Leistungsbezeichnung2
- Ein Hochschulzeugnis erhalten
- Begriffe im Kontext
- Absolvent, Alumni, Abschluss, urkundliche Bescheinigung, Leistungen, abgeschlossenes Studium
- Kurztext
- Das Hochschulabschlusszeugnis sowie alle weiteren Dokumente erhalten Sie nach erfolgreich absolviertem Studium.
- Volltext
- Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Studierenden ein Zeugnis in deutscher und englischer Sprache. Das Hochschulabschlusszeugnis enthält die Modulnoten, die Gesamtnote, die erworbenen Credits, das Thema und die Note der Bachelor- bzw. Masterarbeit. Sobald das Zeugnis fertiggestellt wurde, erhalten Sie dieses per Post.
- Rechtsgrundlage
- - Hochschulgesetz §66 - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/
- Erforderliche Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
- Voraussetzungen
- Es müssen alle Leistungen aus dem Studienverlauf inkl. Thesis sowie Kolloquium erfolgreich absolviert werden -> Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges.
- Kosten
- Die erstmalige Ausstellung ist kostenlos. Die Ausfertigung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses oder einer Urkunde ist gebührenpflichtig. - Einschreibungsordnung der Hochschule Ruhr West vom 07.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung 08/2020): https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/
- Verfahrensablauf
- Sobald das Gutachten zur Abschlussarbeit sowie das Protokoll zum Kolloquium beim Studien- und Prüfungsamt vorliegen, werden die Ergebnisse im System verbucht. Danach erfolgt die Erstellung des Hochschulabschlusszeugnisses. Damit die Studierenden die Zeugnisse überprüfen und ggf. Anmerkungen aufzeigen können, wird ein Entwurf der Zeugnisse im Portal zur Verfügung gestellt. Die Studierenden haben eine Woche Zeit uns Änderungen/ Anpassungen mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist werden die Zeugnisse gedruckt und in den Unterschriftenumlauf gegeben. Im Anschluss werden alle Abschlussunterlagen per Post versendet.
- Bearbeitungsdauer
- Zeugnisdruck, Unterschriftenumlauf und anschließender Versand: 10-12 Wochen
- Formulare
- Keine - der Prozess wird automatisch nach bestandenem Abschluss seitens der Hochschule Ruhr West angestoßen.
- Weiterführende Informationen
- Weiterführende Informationen erhalten Sie auf unserer Website über das Studienangebot sowie den amtlichen Bekanntmachung und neusten Prüfungsordnungen.
- URL
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium-lehre/beratung-und-betreuung/studien-und-pruefungsamt/
- URL-Info
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium-lehre/beratung-und-betreuung/studien-und-pruefungsamt/
- Leika-Schlüssel
- 99061011261000
- Leistungsbezeichnung
- Veränderungsmitteilung Entgegennahme
- Leistungsbezeichnung2
- Daten bei der Hochschule ändern
- Begriffe im Kontext
- Änderung personenbezogener Daten
- Kurztext
- Änderung personenbezogener Daten
- Volltext
- Wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern (z.B. die Telefonnummer) teilen Sie dies bitte unverzüglich der Hochschule mit. So verhindern Sie, dass Mitteilungen jeglicher Art Sie nicht bzw. mit erheblicher Verspätung erreichen.
- Erforderliche Unterlagen
- Bei einer Änderung Ihrer Kontaktdaten sind keine Nachweise erforderlich.
- Kosten
- Es fallen keine Gebühren an.
- Verfahrensablauf
- Über das HRW Portal wird ein Online Antrag gestellt. Nach Eingang des Antrages beim Servicemanagement wird die Änderung im Campus Management vorgenommen. Die erfolgte Änderung wird dem Studierenden per E-Mail in Form der Bewilligung des Antrages zugesendet. Sollten Daten im Antrag fehlen oder nicht vollständig sein, wird der / die Studierende in Form der Ablehnung des Antrages darüber per E-Mail benachrichtigt.
- Bearbeitungsdauer
- 2-3 Werktage
- Fristen
- Änderungen sind jederzeit möglich
- Formulare
- Antrag auf Änderung personenbezogener Daten
- Weiterführende Informationen
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium/beratung-und-betreuung/servicemanagement/
- URL
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium/beratung-und-betreuung/servicemanagement/
- URL-Info
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium/beratung-und-betreuung/servicemanagement/
- Teaser
- Eine Änderung Ihrer Kontaktdaten oder der postalischen Anschrift ist jederzeit über den Online -Antrag im internen HRW-Portal möglich.
- Leika-Schlüssel
- 99061011261001
- Leistungsbezeichnung
- Veränderungsmitteilung Entgegennahme Namens- und Adressänderungen bei der Hochschule
- Leistungsbezeichnung2
- Namen oder Adresse bei der Hochschule ändern
- Begriffe im Kontext
- Änderung personenbezogener Daten
- Kurztext
- Änderung personenbezogener Daten
- Volltext
- Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, z.B. die Anschrift oder der Name (z.B. bei Heirat), teilen Sie dies bitte unverzüglich der Hochschule mit. So verhindern Sie, dass Mitteilungen jeglicher Art Sie nicht bzw. mit erheblicher Verspätung erreichen.
- Erforderliche Unterlagen
- Bzgl. Namens-bzw. Personenstandsänderung: Amtlicher Nachweis der Änderung (z.B. Eheschließungsurkunde, Beschluss des Amtsgerichts oder ähnl. Amtliches Dokument wie z.B. der Personalausweis), der in digitaler Form im Antrag der Hochschule hochgeladen werden muss. Beleg über die Zahlung der Gebühr für den neuen Studierendenausweis und oder des neuen NRW-Tickets inkl. dem Hochladen eines neuen Passfotos.
- Voraussetzungen
- Bzgl. Namens-bzw. Personenstandsänderung ist der amtliche Nachweis zwingend erforderlich sowie die Zahlung einer Gebühr von 5 Euro für den neuen Studierendenausweis sowie 5 Euro für ein neues NRW-Ticket. Für den Druck des neuen Studierendenausweises wird ein neues Passbild des Studierenden benötigt.
- Kosten
- Gebühr für neues NRW-Ticket (optional), Gebühr für neuen Studierendenausweis
- Verfahrensablauf
- Über das HRW Portal wird ein Online Antrag gestellt. Nach Eingang des Antrages beim Servicemanagement wird bei der Namens-bzw. Personenstandsänderung das amtliche Dokument geprüft und die Namenänderung im Campus Management System durchgeführt. Es wird ein neuer Studierendenausweis sowie ein neues NRW Ticket erstellt und an den Studierenden postalisch gesendet. Nach erfolgter Änderung erhält der Studierende mit der Bewilligung des Antrages eine E-Mail, dass die Änderung vollzogen ist und sich nach einem Werktag die Hochschul-Email-Anschrift ebenfalls umstellt. Des Weiteren wird mitgeteilt, dass der neu erstellte Studierendenausweis sowie optional, das neu erstellte NRW Ticket postalisch versendet werden. Die erfolgte Änderung wird dem Studierenden per E-Mail in Form der Bewilligung des Antrages zugesendet. Sollten Daten im Antrag fehlen oder nicht vollständig sein, wird der / die Studierende in Form der Ablehnung des Antrages darüber per E-Mail benachrichtigt.
- Bearbeitungsdauer
- 2-3 Werktage
- Fristen
- Änderungen sind jederzeit möglich
- Formulare
- Antrag auf Änderung personenbezogener Daten
- URL
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium/beratung-und-betreuung/servicemanagement/
- URL-Info
- https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium/beratung-und-betreuung/servicemanagement/
- Teaser
- Eine Änderung des Namens / Personenstandes ist jederzeit über den Online -Antrag im internen HRW-Portal möglich.